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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tischlerei Heiko Ritter

Angebote- wichtige Hinweise
Angebote sind in allen Teilen unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein bindendes Angebot abgegeben wurde. Sie erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Konditionen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Tischlerei H. Ritter bindet sich erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, welche in Form einer Rechnung mit Ware erfolgen kann.
1.3  Tischlerei H. Ritter prüft die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten An- oder Vorgaben des Kunden nicht auf ihre Richtigkeit, sofern sie dies nicht ausdrücklich bestätigt.
1.4  Sofern Tischlerei H. Ritter nicht schriftlich darauf hingewiesen wird, dass der Kunde nur eine bestimmte Ausführung eines Produktes bestellen will, wird die im Zuge der technischen Weiterentwicklung verbesserte Ausführung geliefert.
1.5  Sofern Tischlerei H. Ritter nicht schriftlich etwas anderes bestätigt, liefert sie innerhalb derjenigen Toleranzen, welche nach den in der BRD geltenden technischen Normen zulässig sind.

2.  Lieferung- Lieferzeit
2.1  Lieferungen erfolgen per Versand nach Erhalt des Zahlungseinganges. Die Versandkosten   betragen 5,90 EUR..
2.2  Der Beginn einer Lieferzeit setzt voraus, dass alle vom Kunden zu übergebenden und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Dokumente, Materialien und Informationen sowie alle etwa erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse Tischlerei H. Ritter rechtzeitig mit dem notwendigen Inhalt und/oder in der vereinbarten Beschaffenheit übergeben wurden.
2.3  Der Lauf einer Lieferzeit kann durch von Tischlerei Heiko Ritter nicht zu vertretende Umstände gehemmt werden.

3.  Verzug
3.1  Beruht der Verzug nur auf leichter Fahrlässigkeit von Tischlerei Heiko Ritter und ist der Kunde Kaufmann, so ist der Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens ausgeschlossen.
Beruht der Verzug auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Tischlerei H. Ritter , ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, kann der Kunde den Ersatz des dadurch entstandenen Verzögerungsschadens verlangen.

Gefahrübergang- Versand
Holt der Kunde das bereitgestellte Produkt ab, geht die Gefahr seiner zufälligen Beschädigung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er das Produkt übernimmt.
Bei Versand geht die Gefahr (4.1) in dem Zeitpunkt über, in dem Tischlerei H. Ritter das Produkt der zur Ausführung des Versandes bestimmten Person ausgeliefert hat.
Wählt Tischlerei H. Ritter die Versandart, den Versandweg oder die Versandperson aus, haftet sie nur für ein Verschulden bei der betreffenden Auswahl.
Zu Lasten von Tischlerei H. Ritter darf keine SVS/RVS- Versicherung abgeschlossen werden.

Wareneingang- Rügepflichten
Jede Lieferung ist bei Entgegennahme oder Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind Tischlerei H. Ritter unverzüglich schriftlich zu übersenden.
Ist der Kunde Kaufmann, ist bei dem Frachtführer eine schriftliche Tatbestandsaufnahme zu verlangen und nach sofortiger Rücksprache mit Tischlerei H. Ritter ggf. ein Havariekommissar mit der Ausstellung eines Schadenszertifikates zu beauftragen.
Mängel eines Produktes sind Tischlerei H. Ritter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei offensichtlichen Mängeln muss diese Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach der Ablieferung Tischlerei H. Ritter zugehen, andernfalls ist eine Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.

Gewährleistung
Bei Mängel eines Produktes leistet Tischlerei H. Ritter im Rahmen der gesetzlichen Fristen nach ihrer Wahl Gewähr, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat nicht das Recht, einen Mangel selbst zu beseitigen und Erstattung der dadurch entstandenen Kosten zu verlangen. Schlägt die von Tischlerei H. Ritter gewählte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Gewährrechte geltend machen.
6.2  Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere solche, die auf einer Verletzung von Pflichten beim Abschluss des Vertrages oder von vertraglichen Nebenpflichten beruhen, sind im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, sie sind vom Umfang einer wirksamen Zusicherung von Eigenschaften nach §§ 463, 480 oder 635 BGB gedeckt.

Allgemeine Haftung
7.1  Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere solche, die auf einer Verletzung von Pflichten beim Abschluss des Vertrages oder von vertraglichen Nebenpflichten beruhen, sind im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben und falls durch deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
7.2  Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf der Verletzung außervertraglicher Pflichten beruhen, sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Pflichten, welche sich aus der Natur der Sache ergeben und auf deren Beachtung der Kunde vertrauen dar. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989.

8.  Preise
8.1  Preise gelten als Werk. Die Umsatzsteuer wird mit der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet.
8.2  Die Preise umfassen weder Steuern, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben noch Nebenkosten, wie z.B. Verpackung, Versicherung, Fracht, Rollgeld, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme oder ähnliches.

9.  Zahlungen

9.1  Bei erster Materiallieferung ist eine Abschlagszahlung zu leisten.
9.2  Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Ein Abzug von Skonto wird nicht gewährt.
9.3  Zahlungen erfolgen durch Überweisung frei Zahlstelle von Tischlerei H. Ritter . Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und ist keine Stundung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.

10.  Verzug
10.1  Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels tritt ohne Mahnung der Verzug ein. Vorbehaltlich eines höheren Schadens kann Tischlerei H. Ritter für weitere angemessene Mahnungen je EUR 5,00 verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens vorbehalten.
10.2  Tischlerei H. Ritter kann Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8,00 % verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringere, Tischlerei H. Ritter derjenige eines höheren Zinsschadens vorbehalten.

11.  Eigentumsvorbehalt
Tischlerei Heiko Ritter bleibt Eigentümer der gelieferten Produkte, bis der Kunde die Ansprüche von Tischlerei H. Ritter aus den bisher geschlossenen Verträgen vollständig bezahlt hat. Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung oder Kontokorrent sind darin eingeschlossen. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung eine wechselmäßige Haftung von Tischlerei H. Ritter begründet, erlischt dieser Eigentumsvorbehalt nicht, bevor nicht eine Inanspruchnahme von Tischlerei h. Ritter aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
11.2  Vor dem vollständigen Ausgleich der vorgenannten Forderungen von Tischlerei H. Ritter darf der Kunde die gelieferten Produkte im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterverwenden, es sei denn, dass für die in 11.3 im voraus an Tischlerei Heiko Ritter abgetretenen Forderungen mit Dritten ein Abtretungsverbot vereinbart wurde oder wird. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tischlerei Heiko Ritter sofern deren Rechte berührt werden.
11.3  Zur weiteren Sicherung der in 11.1 genannten Ansprüche von Tischlerei H. Ritter tritt der Kunde bereits jetzt diejenigen seiner Forderungen, unter Einschluss solcher aus laufender Rechnung oder Kontokorrent, an Tischlerei Heiko Ritter ab, welche ihm aus einer Weiterveräußerung der unveränderten oder veränderten Produkte gegen seine Vertragspartner oder Dritte erwachsen. Tischlerei H. Ritter nimmt diese Abtretung an. Diese erfolgt in Höhe des Rechnungswertes, unter Einschluss der Umsatzsteuer derjenigen Produkte, die von der jeweiligen Veräußerung betroffen sind.
11.4  Der Kunde darf die nach 11.3 im voraus abgetretenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes einziehen. Kommt er mit dem Ausgleich seiner Verbindlichkeiten bei Tischlerei Heiko Ritter in Verzug, so erlischt diese Einziehungsbefugnis ebenfalls. Mit dem Erlöschen dieser Befugnis ist Tischlerei H. Ritter berechtigt, die Abtretungen offenzulegen und vom Kunden alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zu ihrer Geltendmachung zu verlangen.
11.5  Solange die gelieferten Produkte im Eigentum von Tischlerei H. Ritter stehen (11.1) , erfolgt eine Be- oder Verarbeitung, bei der eine neue bewegliche Sache hergestellt wird, auch im Auftrage von Tischlerei H. Ritter , ohne Tischlerei H. Ritter dadurch in irgendeiner Form zu verpflichten. Dadurch erwirbt Tischlerei H. Ritter einen Miteigentumsanteil an der  neuen Sache. Die Höhe dieses Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die in die neue Sache eingebrachten Vorbehaltswaren sowie diejenigen von dem Kunden oder Dritten eingebrachten Gegenstände im Zeitpunkt der Einbringung hatten. Auf die Wertschöpfung durch die Verarbeitung wird nicht zurückgegriffen, diese steht dem Kunden zu. Das an den Vorbehaltswaren bestehende Anwartschaftsrecht des Kunden auf Erwerb des Eigentums setzt sich an dem Miteigentumsanteil von Tischlerei H. Ritter fort. Der Kunde ist zu Verfügungen über diesen Miteigentumsanteil nach den vorstehenden Regelungen befugt.
11.6  Übersteigt der realisierbare Wert der für Tischlerei Heiko Ritter bestehenden Sicherheiten allein aufgrund dieser Eigentumsvorbehaltsregelung oder zusammen mit sonstigen Sicherheiten die gesicherten Ansprüche von Tischlerei H. Ritter um mehr als 15 %, so ist Tischlerei H. Ritter insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.

12.  Pfandrechte
Der Kunde und Tischlerei H. Ritter sind sich einig, dass Tischlerei H. Ritter an den Sachen des Kunden, welcher im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages in den Besitz  von Tischlerei H. Ritter gelangen, ein Pfandrecht für die bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen von Tischlerei H. Ritter zusteht, welche sie aufgrund desselben rechtlichen Verhältnisses gegen den Kunden hat. Dies gilt auch für ein Anwartschaftsrecht des Kunden auf Erwerb des Eigentums.
Der Kunde und Tischlerei H. Ritter sind sich ferner darüber einig, dass Tischlerei H. Ritter an den Forderungen des Kunden gegen Tischlerei H. Ritter aus den bisher geschlossenen und künftig zu schließenden Verträgen ein Pfandrecht für die aus diesem Vertrag entstehenden Forderungen von Tischlerei H. Ritter gegen den Kunden zusteht.
Übersteigt der realisierbare Wert der für Tischlerei H. Ritter bestehenden Sicherheiten allein aufgrund dieser Pfandrechtsregelung oder zusammen mit sonstigen Sicherheiten die gesicherten Ansprüche von Tischlerei H. Ritter um mehr als 15 %, so ist Tischlerei H. Ritter insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.

13.  Zuständige Gerichte
Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Gardelegen, BRD.
Tischlerei H. Ritter ist jedoch berechtigt, Rechtsschutz auch bei jedem anderen Gericht zu suchen, welches nach dem Recht der BRD oder des Staates, in welchem der Kunde seinen Sitz hat, für den betreffenden Streit zuständig ist.

14.  Aufrechnung- Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Die Zurückbehaltungsrechte nach § 273 BGB und §§ 369 ff, HGB stehen dem Kunden nur insoweit zu, als der diese Rechte begründende Anspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, wie der Anspruch von Tischlerei H. Ritter .Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

15.  Sonstiges
Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist der eingetragene Geschäftssitz von Tischlerei Heiko Ritter.
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
15.3  Es gilt das Recht der BRD, mit Ausnahme der internationalen Verträge über den Kauf von Waren. Der Verweis auf eine andere Rechtsordnung ist unbeachtlich.


Impressum

Tischlerei Heiko Ritter
An der Kleinbahn 5 | 38486 Klötze
Beschlaghandel
Herstellung von Brandschutzfenster aus Holz
Fenster und Türen
03909 473810
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